CODE OF CONDUCT (Verhaltenskodex)
der
deconta GmbH und
deconta Holding GmbH
nachfolgend “deconta“
Präambel
deconta versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen deconta tätig ist. deconta folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.
deconta beobachtet die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen seiner geschäftlichen Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft und ist bestrebt, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.
deconta handelt im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien, verhält sich rechtskonform und beachtet insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie im Folgenden festgehalten sind.
deconta steht für die Ziele und die Inhalte des Code of Conduct und wird im Rahmen seiner jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen seinen Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird deconta nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität
deconta verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.
deconta verhält sich gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern fair und wertschätzend. deconta respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen deconta tätig ist. Dabei achtet deconta das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.
deconta orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. deconta baut auf einen freien und fairen Welthandel.
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
deconta lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Monetäre Zuwendungen von Dritten darf ein Mitarbeiter weder fordern noch entgegennehmen, noch anbieten oder gewähren. Dies gilt ohne Ausnahme. Entgegengenommen werden dürfen derartigen Zuwendungen – Gelegenheitsgeschenke, Bewirtung und sonstige Zuwendungen – nur im Rahmen allgemein üblicher Gepflogenheiten und soweit diese nicht unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen vermögen. Gewährt werden dürfen derartigen Zuwendungen nur im Rahmen geschäftlicher Kundenbindungen, soweit darin keine unangemessene Einflussnahme gesehen werden kann. deconta handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
Fairer Wettbewerb
deconta tritt auf dem Markt als ein freier, verantwortungsvoller und fairer Wettbewerber auf. deconta duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt deconta ab.
Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
deconta respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
deconta schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
deconta respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
deconta erhöht die Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten, indem es einerseits das Bewusstsein für Cybersicherheit durch regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter verstärkt und andererseits die Sicherheit des deconta IT- Systems durch geeignete und anerkannte Testmethoden regelmäßig überprüft. Auf diese Weise erreicht deconta hohe Standards für umfassende Datensicherheit.
Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt deconta seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
Führung, Verantwortung und Aufsicht
Jede Führungskraft trägt die Verantwortung, für die ihr anvertrauten Mitarbeiter und muss zudem, die ihr obliegenden Organisations- und Aufsichtspflichten erfüllen. Sie ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können.
Schutz von Umwelt und Klima
deconta nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. deconta arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.
deconta wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
- Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
- Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
- Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
- Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten
- Ressourceneffiziente Gestaltung der Produktionsprozesse
- Entwicklung von Produkten für lange Lebensdauer und soweit möglich für Wiederverwendbarkeit
Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet deconta die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.
deconta orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards.
In allen Geschäftsaktivitäten ist deconta bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. deconta erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt deconta hierbei seine Lieferanten.
Beschäftigungsverhältnisse
deconta behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. deconta lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.
deconta wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.
deconta unterstützt das Whistleblower Konzept und richtet sich nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
deconta toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt deconta keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.
deconta erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
Ablehnen von Zwangsarbeit
deconta lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
Grundsätze der Vergütung
deconta wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. deconta stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet deconta darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von deconta nicht geduldet.
Arbeitszeiten
deconta wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. deconta achtet darauf, dass
- die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,
- Arbeitszeitregelungen eingehalten werden
Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
deconta schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich deconta zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. deconta lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
deconta beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. deconta sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.
Einhaltung und Kontrolle des Verhaltenskodex
Jeder Mitarbeiter erhält eine Ausfertigung des Verhaltenskodex. Unser Verhaltenskodex ist verbindlich. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter müssen sich an seine Vorgaben und Grundsätze halten. Der Verhaltenskodex soll gelebte Unternehmenswirklichkeit und damit Teil des Arbeitsalltags aller Mitarbeiter sein. Die Nichteinhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex kann arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Einhaltung unseres Verhaltungskodex sowie gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien ist ein wesentlicher Bestandteil für das Auftreten unseres Unternehmens als glaubwürdiger und verlässlicher Partner.
Möglicherweise werden Kenntnisse von Vorgängen erlangt, die mit dem deconta Verhaltenskodex nicht vereinbart sind. In solchen Fällen können Fragen oder Bedenken bei Vorgesetzten, beim Betriebsrat oder der Geschäftsführung angebracht werden. Jedem Hinweisgeber wird die notwendige Unterstützung und Rückendeckung entgegengebracht, ohne dass ihm oder ihr daraus Nachteile entstehen! Jeder Mitarbeiter, der im guten Glauben um Rat fragt oder auf Fehlverhalten hinweist, entspricht den Regeln des Verhaltenskodex.